Anmel­dung für Aus­stel­ler & Teilnehmer:innen

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Wir freuen uns über Ihr Inter­esse an der 14. Jenaer Laser­ta­gung. Infor­ma­tio­nen zum Pro­gramm und zu den Teil­nah­me­be­din­gun­gen fin­den Sie unter ›Pro­gramm‹. Es gel­ten unsere Geschäfts­be­din­gun­gen.

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Vie­len Dank, dass Sie die 14. Jenaer Laser­ta­gung unter­stüt­zen möch­ten. Infor­ma­tio­nen zu den Spon­so­ring-Pake­ten fin­den Sie unter ›Aus­stel­lung‹. Es gel­ten unsere Geschäfts­be­din­gun­gen.

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Wir freuen uns über Ihre Ein­rei­chung als Referent:in. Infor­ma­tio­nen zu den Anfor­de­run­gen an Ihre Ein­rei­chung fin­den Sie unter ›Pro­gramm‹. Es gel­ten unsere Geschäfts­be­din­gun­gen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle gegen­über Unter­neh­mern i. S. d. § 14 BGB erbrach­ten Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen des Gün­ter-Köh­ler-Insti­tut für Füge­tech­nik und Werk­stoff­prü­fung GmbH (nach­fol­gend ifw Jena genannt), soweit nicht aus­drück­lich andere Ver­ein­ba­run­gen getrof­fen wur­den. Spä­tes­tens mit der Bestel­lung der Lie­fe­rung oder Leis­tung gel­ten diese Bedin­gun­gen als ange­nom­men. Ent­ge­gen­ste­hende und abwei­chende Geschäfts- bzw. Ein­kaufs­be­din­gun­gen unse­rer Kun­den wer­den nicht aner­kannt; ihnen wird hier­mit aus­drück­lich wider­spro­chen. Neben­ab­re­den sowie Ergän­zun­gen des Ver­tra­ges, ins­be­son­dere die Ände­rung der nach­fol­gen­den Bedin­gun­gen sind rechts­un­wirk­sam, soweit sie nicht schrift­lich vom ifw Jena bestä­tigt wor­den sind. Diese All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen sind auf Dienst- und Werk­ver­träge sowie auf gemischte Ver­träge ent­spre­chend anwend­bar.

2. Angebot

Soweit keine abwei­chen­den Ver­ein­ba­run­gen getrof­fen wur­den, gel­ten Ange­bote des ifw Jena nicht als Antrag auf Abschluss eines Ver­tra­ges im Sinne des § 145 BGB und sind frei­blei­bend und unver­bind­lich. Die Anga­ben im Ange­bot stel­len keine Beschaf­fen­heits­ga­ran­tie i. S. d. § 443 BGB dar. Die zu einem Ange­bot gehö­ri­gen Unter­la­gen wie Abbil­dun­gen, Zeich­nun­gen, Gewichts-und Maß­an­ga­ben sowie sons­tige Leis­tungs­da­ten sind nur annä­hernd maß­ge­bend, soweit sie nicht aus­drück­lich als ver­bind­lich bezeich­net sind. An Ange­bots­schrif­ten, Kos­ten­vor­anschlä­gen, Kal­ku­la­tio­nen, Abbil­dun­gen und Zeich­nun­gen sowie ande­ren Unter­la­gen hat das ifw Jena das allei­nige Eigen­tums- und Urhe­ber­recht. Sie dür­fen Drit­ten nicht zugäng­lich gemacht wer­den und sind als ver­trau­li­che Unter­la­gen zu behan­deln. Bei Dienstleistungs‑, For­schungs- und Ent­wick­lungs­auf­trä­gen gilt eine schrift­li­che Ter­min- und Preis­zu­sage als unver­bind­li­cher Richt­ter­min bzw. Richt­preis und nicht als ver­bind­li­che Zusage, da unvor­her­ge­se­hene Ter­min- und Preis­än­de­run­gen ein­tre­ten kön­nen. An die Preis­an­ga­ben in aus­drück­lich als ver­bind­lich gekenn­zeich­ne­ten Ange­bo­ten hal­ten wir uns 4 Wochen ab Ange­bots­da­tum gebun­den.

3. Vertragsschluss

Ein Ver­trag kommt erst durch unsere schrift­li­che Auf­trags­be­stä­ti­gung oder durch unsere Lie­fe­rung oder Leis­tung zustande. Eine Bestel­lung ist für den Kun­den ver­bind­lich. Die uns im Zusam­men­hang mit Bestel­lun­gen zur Kennt­nis gebrach­ten Infor­ma­tio­nen gel­ten nicht als ver­trau­lich. Ergän­zun­gen, Abän­de­run­gen oder Neben­ab­re­den bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit unse­rer schrift­li­chen Bestä­ti­gung. Münd­li­che Abspra­chen sowie E‑Mails sind unwirk­sam, es sei denn sie wer­den in Schrift­form bestä­tigt. Ver­bes­se­run­gen oder Ände­run­gen der Lie­fe­rung oder Leis­tung durch das ifw Jena sind zuläs­sig, soweit sie dem Kun­den unter Berück­sich­ti­gung sei­ner Inter­es­sen sowie der Inter­es­sen der ifw GmbH zumut­bar sind. Ver­träge über vom ifw Jena zu erbrin­gende Bil­dungs­leis­tun­gen (ins­be­son­dere Aus- und Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen sowie Semi­nare) kom­men durch die Anmel­dung zustande. Das ifw Jena behält sich jedoch vor, in begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len (z.B. keine Kos­ten­de­ckung auf­grund man­geln­der Teil­neh­mer­zahl) vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten.

4. Stornierungen

Eine Stor­nie­rung von Ver­trä­gen ist nicht mög­lich, es sei denn, das ifw Jena stimmt der Stor­nie­rung aus­drück­lich zu. Im Fall einer Stor­nie­rung eines Ver­tra­ges, für den bereits Leis­tun­gen durch das ifw Jena erbracht wur­den, wird der bis zur Stor­nie­rung ange­fal­lene Auf­wand zuzüg­lich eines Auf­schla­ges für ent­gan­ge­nen Gewinn dem Auf­trag­ge­ber in Rech­nung gestellt. Bei Ver­trä­gen über vom ifw Jena zu erbrin­gende Bil­dungs­leis­tun­gen wer­den, soweit keine geson­derte Ver­ein­ba­rung getrof­fen wurde, bei Stor­nie­run­gen bis zu einer Woche vor Beginn der zu erbrin­gen­den Leis­tung 50 % des ver­ein­bar­ten Ent­gel­tes durch das ifw Jena erstat­tet. Stor­nie­run­gen des Ver­tra­ges nach Beginn und inner­halb einer Woche vor Beginn der Leis­tung sind nicht mög­lich, es sei denn, das ifw Jena stimmt der Stor­nie­rung aus­drück­lich zu. In die­sem Fall wird der bis zur Stor­nie­rung ange­fal­lene Auf­wand zuzüg­lich eines Auf­schla­ges für ent­gan­ge­nen Gewinn dem Auf­trag­ge­ber in Rech­nung gestellt.

5. Lieferung, Leistung und Preise

Für den Umfang und die Preise der Lie­fe­rung oder Leis­tung ist die schrift­li­che Auf­trags­be­stä­ti­gung oder soweit diese nicht erstellt wurde, das Ange­bot maß­ge­bend. Soweit nichts ande­res aus­drück­lich ver­ein­bart ist, lie­fern oder leis­ten wir ab Werk unse­rer ange­ge­be­nen Geschäfts­adresse. Zusätz­li­che Leis­tun­gen, die im Ange­bot nicht ent­hal­ten waren, wer­den geson­dert berech­net. Dies betrifft ins­be­son­dere Mes­sun­gen und Kali­brie­run­gen im Rah­men der Auf­trags­ab­wick­lung, deren Not­wen­dig­keit zum Zeit­punkt der Erstel­lung des Ange­bo­tes oder der Auf­trags­be­stä­ti­gung nicht vor­her­seh­bar waren bzw. die auf Wunsch des Kun­den durch­ge­führt wer­den. Bei grö­ße­ren Auf­trä­gen wer­den, ent­spre­chend der geleis­te­ten Arbeit bzw. ange­fal­le­ner Kos­ten, Zah­lun­gen auf aus­ge­stellte Zwi­schen­rech­nun­gen fäl­lig. Sämt­li­che Preise gel­ten ab Werk zuzüg­lich Ver­pa­ckung, Ver­si­che­rung und Porto/Fracht; das glei­che gilt für Teil­lie­fe­run­gen und Eil­sen­dun­gen soweit keine ande­ren Bedin­gun­gen geson­dert ver­ein­bart wur­den. Alle Preise ver­ste­hen sich ohne Mehr­wert­steuer, die unter Beach­tung der gesetz­li­chen Vor­ga­ben in der aktu­ell vor­ge­schrie­be­nen Höhe zusätz­lich in Rech­nung gestellt wird. Nicht­vor­her­seh­bare Ände­run­gen von Zöl­len, Ein- und Aus­fuhr­ge­büh­ren Deutsch­lands oder ande­rer Lie­fer­län­der, Wech­sel­kur­sen usw. berech­ti­gen das ifw Jena zu einer ent­spre­chen­den Preis­an­pas­sung. Lie­fer- bzw. Leis­tungs­ter­mine und ‑fris­ten sind unver­bind­lich und gel­ten nur nach aus­drück­li­cher schrift­li­cher Bestä­ti­gung als ver­ein­bart. Die Lie­fer- bzw. Leis­tungs­zeit beginnt mit dem Datum unse­rer Auf­trags­be­stä­ti­gung, jedoch nicht vor ein­deu­ti­ger Klä­rung aller Ein­zel­hei­ten des Auf­tra­ges unter Bei­brin­gung etwa erfor­der­li­cher Beschei­ni­gun­gen. Sie gel­ten mit der frist­ge­rech­ten Mel­dung der Ver­sand­be­reit­schaft als ein­ge­hal­ten, wenn die Lie­fe­rung ohne unser Ver­schul­den nicht recht­zei­tig abge­sen­det wer­den kann. Das ifw Jena ist zu Teil­lie­fe­run­gen und Teil­leis­tun­gen jeder­zeit berech­tigt. Bei Fris­ten und Ter­mi­nen, die gemäß Auf­trags­be­stä­ti­gung nicht als ver­bind­lich bezeich­net wur­den, kann uns der Kunde frü­hes­tens 2 Wochen nach deren Ablauf eine ange­mes­sene Frist zur Lie­fe­rung oder Leis­tung set­zen. Erst nach Ablauf die­ser Nach­frist kön­nen wir in Ver­zug gera­ten. Unbe­scha­det unse­rer Rechte aus Ver­zug des Kun­den, ver­län­gern sich Fris­ten und Ter­mine um den Zeit­raum, um den der Kunde sei­nen Ver­pflich­tun­gen uns gegen­über nicht nach­ge­kom­men ist. Im Falle einer Pflicht­ver­let­zung durch das ifw Jena  wird für Schä­den nur nach Maß­gabe der Zif­fer 9 die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gehaf­tet. Der Kunde ist ver­pflich­tet ein für ihn her­ge­stell­tes Werk inner­halb einer Frist von 10 Werk­ta­gen ab Ablie­fe­rung abzu­neh­men, es sei denn es han­delt sich um ein nicht­ab­nah­me­fä­hi­ges Werk. Erfolgt inner­halb die­ser Frist keine aus­drück­li­che Abnah­me­ver­wei­ge­rung, so gilt das Werk als abge­nom­men. Glei­ches gilt, wenn der Kunde das Werk still­schwei­gend in Benut­zung nimmt, ver­äu­ßert, ver­ar­bei­tet oder in sons­ti­ger Weise dar­über ver­fügt.

6. Versand, Gefahrenübergang

Ver­sand und Trans­port erfol­gen stets auf Gefahr des Kun­den. Die Gefahr geht, auch bei Teil­lie­fe­run­gen, auf den Kun­den über, sobald die Sen­dung an die den Trans­port aus­füh­rende Per­son über­ge­ben wor­den ist oder zwecks Ver­sen­dung unser Lager oder bei Lie­fe­rung ab Werk unser Werk ver­las­sen hat. Die §§ 446, 447 BGB gel­ten ent­spre­chend. Ver­zö­gert sich die Ver­sen­dung der Lie­fe­rung aus Grün­den, die beim Kun­den lie­gen, geht die Gefahr der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung und des zufäl­li­gen Unter­gangs mit Anzeige der Ver­sand­be­reit­schaft an den Kun­den über. Lager­kos­ten nach Gefahren­über­gang trägt der Kunde. Wei­ter­ge­hende Ansprü­che blei­ben unbe­rührt. Kommt der Kunde in Annah­me­ver­zug, so sind wir berech­tigt, Ersatz der uns ent­ste­hen­den Auf­wen­dun­gen zu ver­lan­gen; mit Ein­tritt des Annah­me­ver­zu­ges geht die Gefahr der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung und des zufäl­li­gen Unter­gangs auf den Kun­den über.

7. Zahlung

Die Rech­nun­gen sind inner­halb von 14 Kalen­der­ta­gen nach Rech­nungs­da­tum ohne Abzug in bar oder durch Über­wei­sung auf unser Geschäfts­konto zu beglei­chen, soweit keine andere Zah­lungs­weise ver­ein­bart wurde. Als Zah­lung gilt der Tag der Gut­schrift auf der Zahl­stelle des ifw Jena. Die Zah­lun­gen sind frei unse­rer Zahl­stelle zu leis­ten. Die Beglei­chung des Rech­nungs­be­tra­ges durch Wech­sel und Kre­dit­karte wird nicht akzep­tiert. Meh­rere Auf­trag­ge­ber haf­ten als Gesamt­schuld­ner. Alle For­de­run­gen wer­den bei Über­schrei­ten der Zah­lungs­frist oder der Zah­lungs­ein­stel­lung des Kun­den sofort fäl­lig. In die­sen Fäl­len sind wir berech­tigt, für die zugrun­de­lie­gen­den oder künf­tige Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen Vor­aus­zah­lun­gen oder Sicher­heits­leis­tun­gen zu ver­lan­gen und, wenn die Vor­aus­zah­lung oder Sicher­heits­leis­tung nicht bin­nen 14 Kalen­der­ta­gen geleis­tet wird, ohne erneute Frist­set­zung vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten. Bei Über­schrei­tung der gesetz­ten Zah­lungs­frist behält sich das ifw Jena vor, Zin­sen zumin­dest in gesetz­li­cher Höhe zu berech­nen. Der Kunde trägt zudem die gesam­ten Beitreibungs‑, etwa­ige Gerichts- und Voll­stre­ckungs­kos­ten. Die Zurück­hal­tung von Zah­lun­gen oder die Auf­rech­nung mit vom ifw Jena bestrit­te­nen und/oder nicht rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten Gegen­an­sprü­chen des Kun­den sind nicht statt­haft. Sämt­li­che Zah­lun­gen wer­den unab­hän­gig von anders­lau­ten­den Bestim­mun­gen des Kun­den grund­sätz­lich auf die älteste Schuld und dort zunächst auf Zin­sen und Kos­ten ange­rech­net.

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware aus allen Lie­fe­run­gen bleibt solange Eigen­tum des ifw Jena, bis alle For­de­run­gen nebst Zusatz­kos­ten und even­tu­el­ler Zin­sen bezahlt sind. Ver­äu­ßert der Kunde die gelie­ferte Ware, so tritt die­ser die aus der Ver­äu­ße­rung ihm zuste­hen­den For­de­run­gen gegen sei­nen Abneh­mer mit allen Neben­rech­ten an das dies anneh­mende ifw Jena ab. Diese und die nach­fol­gen­den Rege­lun­gen gel­ten sinn­ge­mäß für durch das ifw Jena erbrachte Leis­tun­gen an Waren des Kun­den in Höhe des geschaf­fe­nen Mehr­wer­tes. Wäh­rend der Dauer des Eigen­tums­vor­be­hal­tes hat der Kunde den Lie­fer­ge­gen­stand gegen alle mög­li­cher­weise ein­tre­ten­den Schä­den zu ver­si­chern. Be- und Ver­ar­bei­tung der Vor­be­halts­ware erfolgt für das ifw Jena als Her­stel­ler im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu ver­pflich­ten. Die ver­ar­bei­tete Ware gilt als Vor­be­halts­ware im Sinne des 1. Absatz. Bei Ver­ar­bei­tung, Ver­bin­dung und Ver­mi­schung der Vor­be­halts­ware mit ande­ren Waren durch den Kun­den steht das ifw Jena das Mit­ei­gen­tum an der neuen Sache zu im Ver­hält­nis des Rech­nungs­wer­tes der Vor­be­halts­ware zum Rech­nungs­wert der ande­ren ver­wen­de­ten Waren. Erlischt unser Eigen­tum durch Ver­bin­dung oder Ver­mi­schung, so über­trägt der Kunde bereits jetzt die ihm zuste­hen­den Eigen­tums­rechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rech­nungs­wer­tes der Vor­be­halts­ware und ver­wahrt sie unent­gelt­lich für das ifw Jena. Die hier­nach ent­ste­hen­den Mit­ei­gen­tums­rechte gel­ten als Vor­be­halts­ware im Sinne die­ser Vor­schrift. Der Kunde ist nur im Rah­men eines ord­nungs­ge­mä­ßen Geschäfts­be­trie­bes, und solange er nicht in Ver­zug ist, berech­tigt, die Vor­be­halts­ware wei­ter zu ver­äu­ßern, zu ver­ar­bei­ten oder mit ande­ren Sachen zu ver­bin­den oder sonst ein­zu­bauen (nach­ste­hend auch kurz Wei­ter­ver­äu­ße­rung genannt). Jede ander­wei­tige Ver­fü­gung über die Vor­be­halts­ware ist unzu­läs­sig. Von drit­ter Seite vor­ge­nom­mene Pfän­dun­gen oder sons­tige Zugriffe auf die Vor­be­halts­ware sind uns unver­züg­lich anzu­zei­gen. Alle Inter­ven­ti­ons­kos­ten gehen zu Las­ten des Kun­den, soweit sie von dem Drit­ten (Geg­ner der Wider­spruchs­klage) nicht ein­ge­zo­gen wer­den kön­nen und die Dritt­wi­der­spruchs­klage berech­tig­ter­weise erho­ben wor­den ist. Stun­det der Kunde sei­nem Abneh­mer den Kauf­preis, so hat er sich gegen­über die­sem das Eigen­tum an der Vor­be­halts­ware zu den glei­chen Bedin­gun­gen vor­zu­be­hal­ten, unter denen wir uns das Eigen­tum bei Lie­fe­rung der Vor­be­halts­ware vor­be­hal­ten haben; jedoch ist der Kunde nicht ver­pflich­tet, sich auch das Eigen­tum hin­sicht­lich der gegen­über sei­nem Abneh­mer erst künf­tig ent­ste­hen­den For­de­run­gen vor­zu­be­hal­ten. Ande­ren­falls ist der Kunde zur Wei­ter­ver­äu­ße­rung nicht ermäch­tigt. Die For­de­run­gen des Kun­den aus der Wei­ter­ver­äu­ße­rung der Vor­be­halts­ware wer­den bereits hier­mit an das dies anneh­mende ifw Jena abge­tre­ten. Sie die­nen in dem­sel­ben Umfange zur Siche­rung wie die Vor­be­halts­ware. Der Kunde ist zu einer Wei­ter­ver­äu­ße­rung nur berech­tigt und ermäch­tigt, wenn sicher­ge­stellt ist, dass die ihm dar­aus zuste­hen­den For­de­run­gen auf uns über­ge­hen. Wird die Vor­be­halts­ware vom Kun­den zusam­men mit ande­ren, nicht von uns gelie­fer­ten Waren zu einem Gesamt­preis ver­äu­ßert, so erfolgt die Abtre­tung der For­de­rung aus der Ver­äu­ße­rung in Höhe des Rech­nungs­wer­tes unse­rer jeweils ver­äu­ßer­ten Vor­be­halts­ware. Wird die abge­tre­tene For­de­rung in eine lau­fende Rech­nung auf­ge­nom­men, so tritt der Kunde bereits hier­mit einen der Höhe nach die­ser For­de­rung ent­spre­chen­den Teil des Sal­dos ein­schließ­lich des Schluss­sal­dos aus dem Kon­to­kor­rent an das dies anneh­mende ifw Jena ab. Der Kunde ist bis zu unse­rem Wider­ruf zur Ein­zie­hung der an uns abge­tre­te­nen For­de­run­gen ermäch­tigt. Wir sind zum Wider­ruf berech­tigt, wenn der Kunde sei­nen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen aus der Geschäfts­ver­bin­dung mit uns nicht ord­nungs­ge­mäß nach­kommt oder uns Umstände bekannt wer­den, die die Kre­dit­wür­dig­keit des Kun­den erheb­lich zu min­dern geeig­net sind. Lie­gen die Vor­aus­set­zun­gen für die Aus­übung des Wider­rufs­recht vor, hat der Kunde auf unser Ver­lan­gen hin uns unver­züg­lich die abge­tre­te­nen For­de­run­gen und deren Schuld­ner bekannt zu geben, alle zum Ein­zug der For­de­run­gen erfor­der­li­chen Anga­ben zu machen, uns die dazu­ge­hö­ri­gen Unter­la­gen aus­zu­hän­di­gen und dem Schuld­ner die Abtre­tung anzu­zei­gen. Wir sind auch selbst zur Abtre­tungs­an­zeige an den Schuld­ner berech­tigt. Über­steigt der Wert (bei For­de­run­gen der Nenn­wert, bei beweg­li­chen Sachen der Schätz­wert) der für uns bestehen­den Sicher­hei­ten die gesi­cher­ten For­de­run­gen ins­ge­samt um mehr als 50 v. H., sind wir auf Ver­lan­gen des Kun­den inso­weit zur Frei­gabe von Sicher­hei­ten nach unse­rer Wahl ver­pflich­tet. Wenn wir den Eigen­tums­vor­be­halt gel­tend machen, so gilt dies nur dann als Rück­tritt vom Ver­trag, wenn wir dies aus­drück­lich schrift­lich erklä­ren. Das Recht des Kun­den, die Vor­be­halts­ware zu besit­zen, erlischt, wenn er seine Ver­pflich­tun­gen aus die­sem oder einem ande­ren Ver­trag nicht erfüllt. Die oben genann­ten Rege­lun­gen für die Lie­fe­rung von Waren gel­ten sinn­ge­mäß auch bei der Erbrin­gung von Leis­tun­gen.

9. Gewährleistung und Haftung

Die Gewähr­leis­tungs­frist für alle vom ifw Jena erbrach­ten Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen, mit Aus­nahme von dienst­ver­trag­li­chen Leis­tun­gen (ins­be­son­dere For­schungs- und Ent­wick­lungs­leis­tun­gen, Bil­dungs­leis­tun­gen u. ä.), für die keine Gewähr­leis­tun­gen über­nom­men wer­den, beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit Gefahr­über­gang nach Zif­fer 6 die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen. Die zum jewei­li­gen Pro­dukt gehö­ren­den und bei­gefüg­ten bzw. abruf­ba­ren Daten­blät­ter sind Ver­trags­be­stand­teil. Wer­den die Ein­satz­emp­feh­lun­gen des Her­stel­lers oder vom ifw Jena nicht befolgt, Ände­run­gen an den Pro­duk­ten vor­ge­nom­men bzw. diese geöff­net oder mani­pu­liert, so ent­fällt jede Gewähr­leis­tung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Man­gel hier­auf nicht beruht. Die bean­stan­dete Ware ist dem ifw Jena in der Ori­gi­nal- oder einer gleich­wer­ti­gen Ver­pa­ckung zur Über­prü­fung zurück­zu­sen­den. Bei berech­tig­ter und frist­ge­mä­ßer Män­gel­rüge behe­ben wir die Män­gel im Wege der Nach­er­fül­lung nach unse­rer Wahl durch die Besei­ti­gung des Man­gels oder die Lie­fe­rung einer man­gel­freien Sache, dabei tra­gen wir die Man­gel­be­sei­ti­gungs­kos­ten soweit sich diese nicht dadurch erhö­hen, dass der Lie­fer­ge­gen­stand vom Kun­den an einen ande­ren als den Erfül­lungs­ort ver­bracht wor­den ist. Wir sind berech­tigt, nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen eine Nach­er­fül­lung zu ver­wei­gern. Im Falle der Ver­wei­ge­rung der Nach­er­fül­lung oder ihres Fehl­schla­gens ist der Kunde zum Rück­tritt oder zur Min­de­rung (Her­ab­set­zung der Ver­gü­tung) berech­tigt. Zum Rück­tritt vom Ver­trag – soweit ein Rück­tritt nicht gesetz­lich aus­ge­schlos­sen ist – oder zur Min­de­rung des Kauf­prei­ses ist der Kunde erst nach Ablauf von zwei erfolg­lo­sen von ihm gesetz­ten ange­mes­se­nen Fris­ten zur Nach­er­fül­lung berech­tigt. Im Fall des Rück­tritts haf­tet der Kunde für Ver­schlech­te­rung sowie Unter­gang nicht nur für die eigen­üb­li­che Sorg­falt, son­dern für jedes fahr­läs­sige und vor­sätz­li­che Ver­schul­den. Dane­ben hat der Kunde den gezo­ge­nen Nut­zen des ifw Jena zu erset­zen. Für Pro­dukte oder Tei­len von die­sen, die infolge ihrer Beschaf­fen­heit oder nach Art ihrer Ver­wen­dung einem vor­zei­ti­gen Ver­brauch unter­lie­gen oder für übli­chen Ver­schleiß, wird keine Haf­tung oder Gewähr­leis­tung über­nom­men. Wei­ter­hin wird keine Haf­tung über­nom­men für Schä­den infolge unsach­ge­mä­ßer Lage­rung, natür­li­cher Abnut­zung, feh­ler­haf­ter oder nach­läs­si­ger Behand­lung, über­mä­ßi­ger oder unge­eig­ne­ter Bean­spru­chung, unge­eig­ne­ter Betriebs­mit­tel, che­mi­scher, elek­tro­ni­scher oder elek­tri­scher Ein­flüsse sowie Wit­te­rungs- und Natur­ein­flüsse. Wer­den vom Kun­den bei­gestellte Mate­ria­lien ver­wen­det, so wird für diese keine Haf­tung oder Gewähr­leis­tung über­nom­men. Wer­den zuge­sagte Eigen­schaf­ten durch die Ver­wen­dung bei­gestell­ter Mate­ria­lien ver­än­dert, so gilt die­ses nicht als Man­gel. Für das ifw Jena ent­steht dar­aus keine Pflicht zur Rück­nahme der Ware, zur Wert­min­de­rung oder zur Nach­bes­se­rung. Die vom ifw Jena gelie­ferte Ware bzw. erbrachte Leis­tung ist unver­züg­lich auf Qua­li­tät und Quan­ti­tät zu unter­su­chen. Für dabei fest­ge­stellte Män­gel haf­tet das ifw Jena nur, wenn diese unver­züg­lich nach Lie­fe­rung oder Leis­tung schrift­lich ange­zeigt wer­den. § 377 HGB gilt ent­spre­chend. Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che sind sofort, spä­tes­tens jedoch eine Woche nach Auf­tre­ten des Man­gels, anzu­zei­gen. Danach ent­fällt jeder Gewähr­leis­tungs­an­spruch. Zur Vor­nahme uns not­wen­dig erschei­nen­der Ände­run­gen sowie zur Lie­fe­rung von Ersatz­tei­len, hat uns der Kunde die erfor­der­li­che Zeit und Gele­gen­heit unent­gelt­lich zu gewäh­ren. Die Gewähr­leis­tungs- und die Scha­dens­er­satz­pflicht erlischt, wenn die Aus­bes­se­rung durch eigen­mäch­tige Nach­bes­se­rung durch den Kun­den oder durch ihn beauf­tragte Dritte vor­ge­nom­men wird. Durch den Aus­tausch von Tei­len oder Bau­grup­pen tre­ten keine neuen Gewähr­leis­tungs­fris­ten in Kraft, außer in Fäl­len des Vor­lie­gens von Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit. Durch­ge­führte Arbei­ten auf­grund aner­kann­ter Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che des Kun­den füh­ren aus­schließ­lich zu einer Hem­mung der Ver­jäh­rung. Tech­ni­sche und kon­struk­tive Ände­run­gen an den Pro­duk­ten behält sich das ifw Jena vor. Bei Ersatz­lie­fe­run­gen mit ver­bes­ser­ten Pro­duk­ten wird die Wert­dif­fe­renz berech­net. Bei nicht sach­ge­mä­ßem Ein­satz unse­rer Pro­dukte oder deren Ver­wen­dung als Kom­po­nente einer Sys­tem­lö­sung, bei der es zu einem Scha­den kommt, müs­sen wir jeg­li­che Ansprü­che, auch auf Scha­dens­er­satz ableh­nen. Das ifw Jena haf­tet nicht für Schä­den, die nicht am Lie­fer­ge­gen­stand selbst ent­stan­den sind, ins­be­son­dere haf­tet das ifw Jena nicht für ent­gan­ge­nen Gewinn oder für sons­tige Ver­mö­gens­schä­den des Kun­den. Bei Schä­den, die im Rah­men von Dienst- oder Werk­ver­trä­gen am Eigen­tum des Kun­den ent­stan­den sind, haf­tet das ifw Jena höchs­tens bis zum ver­ein­bar­ten Ent­gelt (ohne Umsatz­steuer). Scha­dens- und/oder Auf­wen­dungs­er­satz wegen Ver­trags­ver­let­zung, Pflicht­ver­let­zun­gen bei den Ver­trags­ver­hand­lun­gen, Ver­let­zun­gen nach ver­trag­li­chen Pflich­ten, Ver­zug bzw. Unmög­lich­keit leis­ten wir nur, wenn uns oder unse­ren Erfül­lungs­ge­hil­fen Vor­satz oder grobe Fahr­läs­sig­keit zur Last gelegt wer­den kann. Jedoch ist unsere Haf­tung – aus­ge­nom­men der Fall des Vor­sat­zes – auf den bei Ver­trags­schluss vor­aus­seh­ba­ren ver­trags­ty­pi­schen Scha­den beschränkt. Sämt­li­che Scha­dens- und/oder Auf­wen­dungs­er­satz­an­sprü­che gegen uns, gleich aus wel­chem Rechts­grund, ver­jäh­ren spä­tes­tens in einem Jahr seit Ablie­fe­rung der Sache an den Kun­den, im Fall der delikt­i­schen Haf­tung ab Kennt­nis oder grob fahr­läs­si­ger Unkennt­nis von den den Anspruch begrün­den­den Umstän­den und der Per­son des Ersatz­pflich­ti­gen. Etwa­ige kür­zere gesetz­li­che Ver­jäh­rungs­fris­ten haben Vor­rang. Der Haf­tungs-aus­schluss sowie die Ver­jäh­rung gel­ten nicht für den Fall der Ver­let­zung von Leben, Kör­per oder Gesund­heit oder im Fall des arg­lis­ti­gen Ver­schwei­gens eines Man­gels bzw. einer zwin­gen­den Haf­tung nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz.

10. Schutzrechte

Bei Fer­ti­gung nach Zeich­nun­gen, Mus­tern und sons­ti­gen Anwei­sun­gen des Kun­den über­neh­men wir für die Funk­ti­ons­taug­lich­keit des Pro­duk­tes und für sons­tige Män­gel, soweit diese Umstände auf den Anwei­sun­gen des Kun­den beru­hen, keine Gewähr und Haf­tung. Der Auf­trag­ge­ber stellt das ifw Jena von etwa­igen Ansprü­chen Drit­ter, auch aus Pro­dukt­haf­tung, wegen durch die Lie­fe­rung oder Leis­tung ver­ur­sach­ter Schä­den frei, es sei denn, dass wir den Scha­den vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig ver­ur­sacht haben. Der Kunde über­nimmt uns gegen­über die Gewähr, dass die Her­stel­lung und Lie­fe­rung der nach sei­nen Anwei­sun­gen gefer­tig­ten Ware keine Schutz­rechte Drit­ter ver­letzt. Im Falle der Gel­tend­ma­chung von Schutz­rech­ten gegen­über das ifw Jena sind wir ohne recht­li­che Prü­fung der etwa­igen Ansprü­che Drit­ter berech­tigt, nach Anhö­rung des Kun­den vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten, es sei denn, dass der Dritte die Gel­tend­ma­chung der Schutz­rechte inner­halb von 14 Kalen­der­ta­gen durch schrift­li­che Erklä­rung uns gegen­über zurück­zieht. Der Kunde hat das ifw Jena durch die Gel­tend­ma­chung der Schutz­rechte etwa ent­stan­dene Schä­den zu erset­zen. Im Falle des Rück­tritts sind die vom ifw Jena bis­her geleis­te­ten Arbei­ten zu ver­gü­ten. Wei­ter­ge­hende Rechte nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen blei­ben unbe­rührt. Die für die Durch­füh­rung des Auf­tra­ges von uns gefer­tig­ten Ent­würfe, Daten­blät­ter, For­men, Werk­zeuge, Kon­struk­ti­ons­un­ter­la­gen, sons­tige schutz­wür­dige Ergeb­nisse u. ä. sind aus­schließ­lich unser Eigen­tum. Ansprü­che hier­auf ste­hen dem Kun­den nicht zu, auch wenn er sich an den Kos­ten für die Her­stel­lung von den Ent­wick­lungs­un­ter­la­gen und For­men, Werk­zeu­gen und Kon­struk­ti­ons­un­ter­la­gen betei­ligt, es sei denn, dass aus­drück­lich ande­res ver­ein­bart wor­den ist. Eine Ver­wen­dung die­ser Unter­la­gen durch den Kun­den oder einem von die­sen beauf­trag­ten Drit­ten ist unter­sagt und löst Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des ifw Jena aus.

11. Sonstiges/Salvatorische Klausel

Erfül­lungs­ort für unsere Leis­tun­gen sowie die Zah­lungs­pflicht des Kun­den ist unser ange­ge­be­ner Geschäfts­sitz. Für alle Rechts­be­zie­hun­gen zwi­schen dem ifw Jena und dem Auf­trag­ge­ber gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss von Ver­wei­sungs­vor­schrif­ten des deut­schen inter­na­tio­na­len Pri­vat­rechts. Das UN-Kauf­recht (CISG) fin­det eben­falls keine Anwen­dung. Ab Eigen­tums­über­gang unse­rer Lie­fe­rung ist der Käu­fer für die Ein­hal­tung der gel­ten­den gesetz­li­chen Ein- und Aus­fuhr­be­stim­mun­gen selbst ver­ant­wort­lich. Der aus­schließ­li­che Gerichts­stand für alle sich aus dem Ver­trags­ver­hält­nis unmit­tel­bar oder mit­tel­bar erge­ben­den Strei­tig­kei­ten wird an unse­rem Geschäfts­sitz begrün­det. Der vor­ste­hend genannte Gerichts­stand gilt bei Nicht­kauf­leu­ten, sofern Ansprü­che im Wege des Mahn­ver­fah­rens gel­tend gemacht wer­den müs­sen. Kun­den kön­nen wir jedoch auch vor den Gerich­ten sei­nes all­ge­mei­nen Gerichts­stan­des in Anspruch neh­men. Das ifw Jena weist dar­auf hin, dass per­so­nen­be­zo­gene Daten, die mit der Geschäfts­be­zie­hung zum Kun­den in Ver­bin­dung ste­hen, gespei­chert wer­den und diese Daten auch an ver­bun­dene Unter­neh­men des ifw Jena zu geschäft­li­chen Zwe­cken über­mit­telt wer­den kön­nen. Soll­ten ein­zelne Bestim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges unwirk­sam oder undurch­führ­bar sein oder wer­den, wird die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen hier­von nicht berührt. An Stelle der unwirk­sa­men oder undurch­führ­ba­ren Bestim­mun­gen gilt die­je­nige wirk­same oder durch­führ­bare Bestim­mung als ver­ein­bart, die den mit der unwirk­sa­men oder undurch­führ­ba­ren Bestim­mung erstreb­ten Zweck im wei­test mög­li­chen Umfang erreicht.

Veranstaltungspartner

Organisation

OptoNet e.V.
Photoniknetzwerk Thüringen

Leutragraben 1 | 07743 Jena
Tel. +49 3641 327 92 90
info@optonet-jena.de

Fachliche Leitung

Prof. Dr.-Ing. Jens Bliedtner

Ernst-Abbe-Hochschule Jena

Prof. Dr. rer. nat. habil. Andreas Tünnermann

Fraunhofer IOF
Institut für Angewandte Physik der FSU Jena